Leistungen

Alter Landesgrenzstein von Lippe

Hoheitliche Tätigkeit

- Liegenschaftsvermessung:
o  Grenzvermessung
o  Teilungsvermessung
o   Sonderung
o   Amtliche Grenzanzeige
o   Straßenschlussvermessung
o   Gebäudeeinmessung

- Amtlicher Lageplan:

Zum Bauantrag (§3 BauPrüfVO)
Zur Grundstücksteilung (§17 BauPrüfVO)
Zur Baulasteintragung (§18 BauPrüfVO)

- Einsicht und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Katasterauskunft)

- Anträge (Vereinigung/Teilung) öffentlich zu beglaubigen

- Bescheinigungen zu beurkunden

- Sachverständige Tätigkeit in vermessungstechnischen Angelegenheiten (z.B. für Gerichte)

- Bodenordnung (Umlegung / Flurbereinigung)

Ingenieurvermessung

- Absteckungsarbeiten jeglicher Art
Grob- und Feinabsteckungen für Gebäude

o  Absteckungen von Achspunkten für Bauwerke
Absteckung von Straßenachsen

- Grenzanzeige

- Höhenvermessungen:                                           

Festlegung von Höhen auf der Baustelle
Nivellement
Messung von First- und Traufhöhen

Feinnivellement höchster Genauigkeit

o Höhenüberwachungen an Gebäuden oder Bauwerken

- Bestandspläne (Bestandsdokumentation)      

- Topographischer Lageplan und topographische Vermessungen

- Erstellung von Bebauungsplänen

- Aufmessung  von Kanal und Versorgungsleitungen

Weitere Leistungen

- Beratung und Mithilfe bei der Planung ihres Bauvorhabens

- Aufbau und Aktualisierung der Amtlichen Basiskarte

- Verkehrswertgutachten  über  bebaute und unbaute Grundstücke

- Mietflächenbestimmung von einzelnen Wohnungen, Häuser oder Wohnkomplexe



Hoheitliche Tätigkeiten

Die hoheitlichen Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als Beliehener Unternehmer des Staates vorbehalten sind um, neben den Behörden, Aufgaben der öffentlichen Vermessungsverwaltung wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehören:

  • Liegenschaftsvermessungen
    • Grenzvermessung
    • Teilungsvermessung
    • Sonderung
    • Amtliche Grenzanzeige
    • Straßenschlussvermessungen
    • Gebäudeeinmessung
  • Amtlicher Lageplan 
  • Einsicht und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Katasterauskunft)
  • Anträge auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken öffentlich zu beglaubigen
  • Bescheinigungen über Tatbestände, die wir durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt haben, zu beurkunden

  • Sachverständige Tätigkeit in vermessungstechnischen Angelegenheiten (z.B. für Gerichte)

Grenzvermessung

Sind Ihre Grenzzeichen verschwunden und Sie wollen diese wiederherstellen oder sie sind sich nicht sicher wie ihre Grenze verläuft?

Wir stellen Ihre Grenzen und Ihre Grenzzeichen nach den vorhandenen Katasterunterlagen wieder her und überführen Ihre Grenzpunkte in Koordinatenkatasterqualität. Dazu werden die örtlichen Grenzen neu vermessen und im Innendienst ausgewertet. Nach der Auswertung werden Ihnen die Grenzen in einem sogenannten „Grenzniederschriftstermin“ gezeigt. In diesem wird eine Urkunde aufgenommen, in der die Lage der Grenzen und die Grenzzeichen zweifelsfrei und gerichtsfest dargestellt werden. Abschließend werden die Unterlagen beim Katasteramt eingereicht. Dort werden die neuen Grenzzeichen ins Kataster eingepflegt.



Beispiel eines Teilungsrisses

Teilungsvermessung

Die Teilungsvermessung ist notwendig, wenn ein Teil eines Grundstücks abgetrennt werden soll um es beispielsweise zu verkaufen, unentgeltlich zu übertragen oder eigenständig zu belasten (Baulasten, Hypothek). Nach Wunsch und unserer fachmännischen Beratung kann das Grundstück in zwei oder mehrere Flurstücke zerlegt werden. Dazu werden die örtlichen Grenzen neu vermessen und im Innendienst ausgewertet. Nach der Auswertung werden Ihnen die Grenzen in einem sogenannten „Grenzniederschriftstermin“ gezeigt. In diesem wird eine Urkunde aufgenommen, in der die Lage der Grenzen und die Grenzzeichen zweifelsfrei und gerichtsfest dargestellt werden. Abschließend werden die Unterlagen beim Katasteramt eingereicht damit die neuen Flurstücke neue Flurstücksnummern erhalten. Somit können die neuen Flurstücke im Grundbuchamt eigenständig geführt werden können.

Haben Sie noch weitere Fragen oder haben Sie vor, Ihr Grundstück aufzuteilen aber wissen nicht genau wie?

Wir beraten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen Zuhause und zeigen Ihnen ihre Möglichkeiten auf.


Beispiel einer Skizze zur Amtlichen Grenzanzeige

Amtliche Grenzanzeige

Sie wissen nicht genau wo Ihre Grenzen verlaufen und wollen einen Zaun errichten?

Mit der amtlichen Grenzanzeige ermitteln wir für Sie den örtlichen Grenzverlauf und zeigen Ihnen den Verlauf der Grenze an. Zusätzlich erhalten Sie von uns eine gesiegelte Urkunde (Grenzbescheinigung) über den Grenzverlauf. Damit können Sie sicherstellen, dass Sie ihren Zaun auf ihrem Grundstück errichten. Mit der Urkunde, die wir Ihnen geben, haben Sie eine rechtliche Sicherheit gegenüber Außenstehenden und auch vor Gericht.


Gebäudeeinmessung

Unterliegt mein Gebäude der Einmessungspflicht?

Gemäß §16 des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW sind alle Gebäude einmessungspflichtig, die nach August 1972 errichtet oder im Grundriss verändert werden. Dabei haben die Eigentümer die gesetzliche Verpflichtung, ihre neuen oder veränderten Gebäude auf eigene Kosten einmessen zu lassen.

Ausgenommen von der Einmessungspflicht sind gemäß §16 VerKatG NRW :

Balkone, Becken, Behälter und Tanks, zum Beispiel Biogasanlagen, Silos, Erdöl- oder Gastanks, Wasserbehälter, Jauche-, Gülle- oder Silageanlagen, Klär- oder Absetzbecken, immer mit Ausnahme etwaiger Betriebsgebäude,  nicht überdachte Swimmingpools oder Schwimmbäder, Vordächer, Überdachungen, Windräder und andere vergleichbare Objekte, zum Beispiel Funkmasten.

Ausgenommen von der Einmessungspflicht sind gemäß §19 DVOzVermKatG:

1. Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude, die nach ihrer Ausführung für eine dauernde Nutzung nicht geeignet oder die für eine begrenzte Zeit aufgestellt worden sind,

2. Gebäude und Anbauten mit einer Grundrissfläche von weniger als 10 m2

3. Gebäude und Gebäudeanbauten, die in § 62 der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 aufgeführt sind

4. unterirdische Gebäude oder Grundrissveränderungen nach Teilabbruch eines Gebäudes sowie Grundrissveränderungen durch das Aufbringen von Wärmedämmung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind ob ihr Gebäude einmessungspflichtig ist dann fragen Sie bei uns nach. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch bei uns im Büro.


Lageplan bzw. Amtlicher Lageplan

Der Lageplan ist die Grundlage zur Verwirklichung eines Bauvorhabens. Durch ihn entscheidet die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens. Dieser wird auf bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten geprüft.

Der Lageplan besteht aus den Unterlagen des Katasteramtes und unseren eigenen Messungen.  Zunächst wird ein Vorabzug des Lageplanes bestehend aus dem aktuellen Katasterstand, Geländehöhen, vorhandene Baulasten, das geltende Planungsrecht, Gebäudehöhen der unmittelbaren Nachbarschaft und die planungsrelevante Topographie (z.B. Bäume, Gebäude, Straßen, Hydranten, Ver- und Entsorgungsleitungen, usw.) erstellt. In dieser Planungsgrundlage plant der Architekt mit Ihnen Ihr Gebäude. Danach wird diese Planung an uns übergeben damit wir diese in den Lageplan eingetragen. Zusätzlich werden die Abstandsflächen, die Geschossigkeit und ggf. die bauliche Ausnutzung des Grundstücks (GRZ/GFZ) überprüft und eingetragen.

Durch die mit öffentlichem Glauben beurkundete Lage durch den ÖbVI wird der Lageplan zu einem amtlichen Lageplan. Dieser wird benötigt, wenn:

1.     er beantragt wird,

2.     es sich bei den Außengrenzen des Baugrundstücks nicht um festgestellte Grenzen im Sinne des Vermessungs- und Katastergesetzes handelt,

3.     die Grenzen des Baugrundstücks und die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und den angrenzenden Grundstücken so vermessen sind, dass für die Grenzpunkte Koordinaten in einem einheitlichen System nicht ermittelt werden können,

4.     auf dem Baugrundstück oder von angrenzenden Grundstücken her Grenzüberbauungen vorliegen,

5.     eine Baulast im Sinne von § 18 auf dem Baugrundstück oder eine das Baugrundstück betreffende Baulast auf den angrenzenden Grundstücken ruht.

 In welchen Fällen wird noch ein Lageplan benötigt?

·         Für den Antrag einer Teilungsgenehmigung bei bebauten Grundstücken

·         Eintragung von Baulasten auf einem Grundstück

Haben Sie noch weitere Fragen oder benötigen Sie eine Beratung für ihr Bauvorhaben?

Wir beraten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen Zuhause.

Ausschnitt aus einem Amtlichen Lageplan

Ingenieurvermessung

Die Ingenieurvermessung gehört zu den privatrechtlichen Tätigkeiten, die sich mit der Planung, der Bauausführung, der präzisen Bestimmung von Punkten beschäftigt.

Dazu gehören folgende Tätigkeiten:

·         Absteckungsarbeiten jeglicher Art:

   o   Grob- und Feinabsteckungen (Schnurgerüstabsteckung) für Gebäude

   o   Absteckungen von Achspunkten für Bauwerke

            o Absteckung von Straßenachsen

·         Grenzanzeige

·         Höhenvermessungen:

            o   Festlegung von Höhen auf der Baustelle

   o   Nivellement

            o   Messung von First- und Traufhöhen

   o   Feinnivellement höchster Genauigkeit

            o   Höhenüberwachungen an Gebäuden oder Bauwerken

·         Bestandspläne (Bestandsdokumentation)

·         Topographischer Lageplan und topographische Vermessungen

·         Erstellung von Bebauungsplänen

·         Aufmessung von Kanal und Versorgungsleitungen

Absteckungen

Für den Bau von Gebäuden sind die Absteckungsarbeiten von großer Bedeutung. Sie sorgen für die genaue Lage der Gebäudeecken auf dem Grundstück, damit das Gebäude exakt nach der vorliegenden Baugenehmigung errichtet wird.

Zuerst erfolgt die Grobabsteckung für die Ausführungen der Erdarbeiten, bei der die Gebäudeecken mit Holzpflöcken auf dem Grundstück gekennzeichnet werden. Nach den Erdarbeiten und dem Bau des Schnurgerüstes werden die Gebäudeseiten oder Gebäudeachsen mit Nägeln auf dem Schnurgerüst gekennzeichnet. Somit erhält man die genaue Lage der Gebäudeecken die benötigt werden, um die Betonplatte an die richtige Stelle zu gießen und die Außenmauern zu errichten.



Höhenmessung an einem Höhenbolzen

Höhenaufnahmen
Nivellement, Feinnivellement, Meterrisse

Für die Planung ihrer Baumaßnahme werden die Höhen an ihrem Grundstück und der Umgebung benötigt. Diese müssen nach §3 der BauPrüfVO in einen Lageplan eingetragen werden damit Sie ihren Bauantrag bei Bauamt stellen können. Mit unseren Messgeräten können wir nicht nur die Lage, sondern auch die Höhenlage ihres Grundstücks und ihres Gebäudes aufs Genauste bestimmen.

Die Höhenmessungen sind so wichtig, damit ihr Gebäude bei der Planung in der richtigen Höhenlage festgelegt wird und bei der Bauausführung richtig gebaut wird. Darüber hinaus können die gemessenen Grundstückshöhen als Grundlage für die Massenberechnung des Bodenaushubs verwendet werden. Ihr Gebäude ist beispielsweise zu tief (tiefer als das Straßenniveau), dann kann es passieren, dass bei starken Regenfällen das Wasser ins Gebäude fließt.



Kanal und Leitungsaufmaß

Brauchen Sie kurzfristig ein Leitungs-  oder Kanalaufmaß?

Mit unserem Instrumentarium sind wir in der Lage die verschiedenen Leitungen in Lage und Höhe auf wenige Millimeter zu bestimmen. Die Aufmessungen werden dann von uns im Innendienst in einer Skizze dargestellt und somit dokumentiert.

Rufen Sie uns am besten an wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen.

Weitere Leistungen


  • Planung und Beratung
  • Aufbau und Aktualisierung der Amtliche Basiskarte
  • Verkehrswertgutachten
      • von Immobilien
      • von unbebauten Grundstücken
    • Mietflächenbestimmungen
        • einzelne Wohnungen
        • ganze Häuser
        • Wohnkomplexe

      Planung und Beratung

      Für den erfolgreichen Bau ihres Eigenheims ist die korrekte baurechtliche Planung und schnelle und sorgfältige Durchführung von zentraler Bedeutung. Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf Ihre Möglichkeiten, ob und wie Sie Ihr Grundstück bebauen können.
      Mit unserer knapp hundertjährigen Erfahrung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner zur Verwirklichung Ihres Bauvorhaben.
      Wünschen Sie eine Beratung dann kommen Sie einfach vorbei oder machen Sie mit uns einen Termin bei uns im Büro oder bei Ihnen Zuhause.


      Aufbau und Aktualisierung der Amtlichen Basiskarte

      Seit 2015 helfen wir beim Aufbau der Amtlichen Basiskarte (ABK) für verschiedene Kreise in NRW.
      Die ABK ist seit dem 01.01.2020 die neue aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationsystem (ALKIS) abgeleitete Topographische Karte und hat seitdem die Deutsche Grundkarte (DGK5) abgelöst. Die Bearbeitung erfolgt bei uns im Vermessungsbüro mit dem Programm DAVID (Aktuelle Version 5). Bei der Bearbeitung der ABK greifen wir auf die neusten und aktuellsten Fernerkundungsmethoden zurück. (Digitale Orthophotos, Schummerungsbilder, Drohnenerfassung)



      Verkehrswertgutachten von Immobilien und Grundstücken

      Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieurs fertige ich Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebauten Grundstücke an.
      Ein Verkehrswertgutachten ist die Feststellung des Marktwertes einer Immobilie oder eines Grundstückes. Der Begriff Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie wird im § 194 des Baugesetzbuches definiert. Er wird durch den Preis bestimmt, der aktuell für die Immobilie ohne „Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse“ erzielbar wäre.
      Diese Gutachten werden bei Scheidungen, in Erbfällen oder in Insolvenzverfahren benötigt. Ein Verkehrswertgutachten ist die Grundlage für die Finanzierung von Krediten bei einer Bank, wenn ein Gebäude als Sicherheit für die Bank dienen soll.

      Haben Sie noch Fragen zu Verkehrswertgutachten?
      Wir beraten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen Zuhause.


      Mietflächenbestimmungen

      Sie wissen nicht genau wie groß ihr Wohnung ist? Meinen sie die Angaben der Mietfläche in Ihrem Vertrag sei falsch? Mit unseren hochpräsiezen Messgeräten berechnen wir Ihre Wohnflächen aufs genauste. Damit können Sie sicherstellen, dass Sie nicht zu viel Miete zahlen.

      Oder Sie wollen ihre Wohnungen vermieten und wollen wissen wie groß die Wohnungen sind um den Mietpreis zu bestimmen. Wir messen Ihnen nachweißlich die Größe der Mietfläche und bescheinigen Ihnen unsere Messergebnisse. Damit sind Sie sicher vor Klagen gegen die Mietflächengröße Ihres Objektes.

      Haben Sie noch Fragen zur Mietflächenbestimmung?
      Wir beraten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen Zuhause.